Ausbildung zum Heilpraktiker
in Schwerin

Praxis für Naturheilkunde, Musik- und Psychotherapie in Schwerin

 

Die Heilpraktikerausbildung heute
Der Beruf des Heilpraktikers ist in der BRD durch das Heilpraktikergesetz von 1939 gesetzlich geregelt.

Dieses Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde regelt die Möglichkeit, für "Nicht-Ärzte", berufsmäßig diagnostisch und therapeutisch tätig sein zu dürfen.
Nach den Durchführungsverordnungen zum Heilpraktikergesetz muss sich hierzu der Heilpraktiker-Anwärter einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten beim Gesundheitsamt stellen. Dabei wird festgestellt, ob die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde oder nicht.

Der Berufsstand des Heilpraktikers ist in den letzten Jahren ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitswesens geworden.
Um dem Patienten als kompetenter Gesprächspartner gegenüber zu stehen ist es wichtig, fundierte Kenntnisse zu besitzen.
In unserer Ausbildung sind wir bemüht Ihnen diese zu vermitteln und sie so optimal auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt vorzubereiten.
Darüber hinaus tragen wir ständig Neues aus dem Bereich der Naturheilkunde und ihren Anwendungsmöglichkeiten für Sie zusammen.

Die Ausbildung bei uns:

Unsere Ausbildung ist amtsärztlich und behördlich genehmigt.

Wir bieten Ihnen in unserer kleinen Schule eine angenehme Lernatmosphäre.
In kleinen Gruppen bereiten wir Sie optimal auf Ihre Überprüfung zum Heilpraktiker vor.
Das arbeiten in kleinen Gruppen ermöglicht uns ein individuelles Eingehen auf Ihr Lerntempo.
Die Freude am gemeinsamen Lernen stehen bei uns im Vordergrund und führen so zu guten Lernergebnissen bei der Bewältigung des umfangreichen Stoffes.


Sie findet in freundlichen und
hellen Schulungsräumen
statt.


Für jeden Teilnehmen
steht ein ausreichender
Arbeitplatz zur Verfügung.


Für den praktischen Unterricht
können unsere Praxisräume
genutzt werden.


In unserer Bibliothek
stehen viel Fachbücher
zur Verfügung.


In den Pausen kann man
dort lesen
und sich informieren.


Zur Unterstützung des
Unterrichtes werden Video
und Computer genutzt.

Voraussetzung:

Wer die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" führen will, muss sich einer amtsärztlichen Überprüfung unterziehen.
Die Zulassung zur Überprüfung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

* Vollendung des 25. Lebensjahres

* Mindestens Hauptschulabschluss

* Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
(schwere strafrechtliche Verfehlungen schließen die Zulassung aus)

* Vorlage eines Gesundheitszeugnisses
(dauerhaft ansteckende Krankheiten, Suchtleiden stellen z.B. ein Hindernis dar)

* Bei ausländischen Mitbürgern muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorliegen.

Die Heilpraktiker-Ausbildung ist in Deutschland nicht staatlich geregelt. Auch ist der Besuch einer Heilpraktikerschule nicht vorgeschrieben. Dennoch wählen fast alle angehenden Heilpraktiker/innen diese Möglichkeit.
Wir helfen Ihnen, aus dem äußerst umfangreichen Wissensstoff der Medizin und der Vielfalt der naturheilkundlichen Methoden das herauszuarbeiten, was dem Heilpraktiker als ausreichendes Wissensfundament dienen kann. 

 

Ausbildung:  Nach den Empfehlungen der Heilpraktikerverbände sollte eine Ausbildung 3 Jahre dauern.

Wir bilden Sie berufsbegleitend über 36 Monate aus (ca. 1000 Unterrichtsstunden)
Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich.

Bestandteil unseres Unterrichtes ist das regelmäßige Erarbeiten von Prüfungswissen, sowie das Trainieren des fachübergreifenden, ganzheitlichen Denkens.

Eine Vollzeitausbildung über 24 Monate ist in Vorbereitung.
Beginn voraussichtlich im September 2008
Anmeldungen sind ab 1.1.2008 möglich

 

Ausbildungsbeginn:

Wir bilden im Rotationsprinzip aus - d.h. Sie können jeder Zeit Ihre Ausbildung beginnen.

Probeunterricht ist nach Vereinbarung möglich.

Bitte melden sie sich rechtzeitig zur Ausbildung an.

 

Unterrichtsinhalt: sind alle zur Überprüfung beim Gesundheitsamt relevanten Themen.

Die Vermittlung von theoretischen und praktischen Fähigkeiten in:

  • Anatomie und Physiologie
  • Krankheitslehre mit Diagnostik und den klinischen Untersuchungsmethoden
  • Notfalltherapie
  • Rechts- und Berufskunde
  • Naturheilverfahren

regelmäßige Hausaufgaben / Prüfungsvorbereitung

 

Unterricht:

Abendunterricht
     Montag (14-tägig) und Mittwoch (wöchentlich)
     19.00 - 21.30 Uhr (3 Ustd. á 45 Min.)

Tageskurs
     Besonders geeignet für Mütter mit Kindern, die sich umorientieren
     möchten.
     Dienstag (14-tägig) und Donnerstag (wöchentlich)
     10.00 Uhr bis 12.30 Uhr (3 Ustd. á 45 Min.)

Unterricht in der Schulpraxis (5 Ustd.)
     Einmal im Monat am Sonnabend 10.00 - 14. 00 Uhr

Die Schulferien für Mecklenburg-Vorpommern werden berücksichtigt.

 

Abschluss: Am Ende dieses Studiums erhält jeder Teilnehmer eine Studienbescheinigung zur Vorlage beim Gesundheitsamt.
Die HP-Kenntnisüberprüfung findet bei dem zuständigen Gesundheitsamt statt.
In Mecklenburg-Vorpommern:
     Gesundheitsamt Neustrelitz
     Gesundheitsamt Stralsund

Prüfungstermine:
Die Heilpraktikerüberprüfungen werden im Frühjahr und im Herbst nach Bedarf durchgeführt.

Prüfungsablauf:
GA Stralsund: 50 Multiple-choice-Fragen, davon 80% richtig beantworten, mündl. 20 min.

Kosten:
Für die Überprüfung incl. Erteilung der Erlaubnis berechnen die Gesundheitsämter ca. 300,- €

 

 Ausbildungskosten: Einschreibegebühr: 150,- €
36 monatliche Raten: 203,- €

Bei Anmeldung bis 31.12.2007 beträgt die monatliche Studiengebühr 165,- Euro !!!

 

Fachausbildungen: Auf Nachfrage organisieren wir Fachausbildungen.
Die Preise dazu werden separat bekannt gegeben.

Für unsere Heilpraktiker-Anwärter wird für alle Fachausbildungen
ein Rabatt in Höhe von 20 % gewährt.

 

(Stand 1.12.2007)

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