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Die Heilpraktikerausbildung heute
Der Beruf des Heilpraktikers ist in der BRD durch das Heilpraktikergesetz
von 1939 gesetzlich geregelt.
Dieses Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde regelt
die Möglichkeit, für "Nicht-Ärzte", berufsmäßig
diagnostisch und therapeutisch tätig sein zu dürfen.
Nach den Durchführungsverordnungen zum Heilpraktikergesetz muss sich
hierzu der Heilpraktiker-Anwärter einer Überprüfung der Kenntnisse und
Fähigkeiten beim Gesundheitsamt stellen. Dabei wird festgestellt, ob die
Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die
Volksgesundheit bedeuten würde oder nicht.
Der Berufsstand des Heilpraktikers ist in den letzten Jahren ein
wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitswesens geworden.
Um dem Patienten als kompetenter Gesprächspartner gegenüber zu stehen
ist es wichtig, fundierte Kenntnisse zu besitzen.
In unserer Ausbildung sind wir bemüht Ihnen diese zu vermitteln und sie
so optimal auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt vorzubereiten.
Darüber hinaus tragen wir ständig Neues aus dem Bereich der
Naturheilkunde und ihren Anwendungsmöglichkeiten für Sie zusammen.
Die Ausbildung bei uns:
Unsere Ausbildung ist amtsärztlich und behördlich genehmigt.
Wir bieten Ihnen in unserer kleinen Schule eine angenehme
Lernatmosphäre.
In kleinen Gruppen bereiten wir Sie optimal auf Ihre Überprüfung zum
Heilpraktiker vor.
Das arbeiten in kleinen Gruppen ermöglicht uns ein individuelles Eingehen
auf Ihr Lerntempo.
Die Freude am gemeinsamen Lernen stehen bei uns im Vordergrund und führen
so zu guten Lernergebnissen bei der Bewältigung des umfangreichen
Stoffes.
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Sie findet in freundlichen und
hellen Schulungsräumen
statt.
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Für jeden Teilnehmen
steht ein ausreichender
Arbeitplatz zur Verfügung.
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Für den praktischen Unterricht
können unsere Praxisräume
genutzt werden.
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In unserer Bibliothek
stehen viel Fachbücher
zur Verfügung.
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In den Pausen kann man
dort lesen
und sich informieren.
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Zur Unterstützung des
Unterrichtes werden Video
und Computer genutzt.
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| Voraussetzung: |
Wer die Berufsbezeichnung
"Heilpraktiker" führen will, muss sich einer amtsärztlichen
Überprüfung unterziehen.
Die Zulassung zur Überprüfung ist an folgende Voraussetzungen
gebunden:
* Vollendung des 25. Lebensjahres
* Mindestens Hauptschulabschluss
* Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
(schwere
strafrechtliche Verfehlungen schließen die Zulassung aus)
* Vorlage eines Gesundheitszeugnisses
(dauerhaft
ansteckende Krankheiten, Suchtleiden stellen z.B. ein Hindernis dar)
*
Bei ausländischen Mitbürgern muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorliegen.
Die
Heilpraktiker-Ausbildung ist in Deutschland nicht staatlich
geregelt. Auch ist der Besuch einer Heilpraktikerschule nicht
vorgeschrieben. Dennoch wählen fast alle angehenden
Heilpraktiker/innen diese Möglichkeit.
Wir helfen Ihnen, aus dem äußerst umfangreichen Wissensstoff der
Medizin und der Vielfalt der naturheilkundlichen Methoden das
herauszuarbeiten, was dem Heilpraktiker als ausreichendes
Wissensfundament dienen kann.
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| Ausbildung: |
Nach den Empfehlungen der
Heilpraktikerverbände sollte eine Ausbildung 3 Jahre dauern. Wir bilden Sie berufsbegleitend über 36 Monate
aus (ca. 1000 Unterrichtsstunden)
Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich.
Bestandteil unseres Unterrichtes ist das regelmäßige Erarbeiten
von Prüfungswissen, sowie das Trainieren des fachübergreifenden,
ganzheitlichen Denkens. Eine Vollzeitausbildung über 24 Monate ist
in Vorbereitung.
Beginn voraussichtlich im September 2008
Anmeldungen sind ab 1.1.2008 möglich
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| Ausbildungsbeginn: |
Wir bilden im Rotationsprinzip aus -
d.h. Sie können jeder Zeit Ihre Ausbildung beginnen. Probeunterricht
ist nach Vereinbarung möglich. Bitte
melden sie sich rechtzeitig zur Ausbildung an. |
| Unterrichtsinhalt: |
sind alle zur Überprüfung beim
Gesundheitsamt relevanten Themen.
Die Vermittlung von theoretischen und praktischen Fähigkeiten in:
- Anatomie und Physiologie
- Krankheitslehre mit Diagnostik und den klinischen
Untersuchungsmethoden
- Notfalltherapie
- Rechts- und Berufskunde
- Naturheilverfahren
regelmäßige Hausaufgaben / Prüfungsvorbereitung
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| Unterricht: |
Abendunterricht
Montag (14-tägig) und Mittwoch
(wöchentlich)
19.00 - 21.30 Uhr (3 Ustd. á 45 Min.) Tageskurs
Besonders geeignet für Mütter mit
Kindern, die sich umorientieren
möchten.
Dienstag (14-tägig) und Donnerstag
(wöchentlich)
10.00
Uhr bis 12.30 Uhr (3 Ustd. á 45 Min.) Unterricht in der Schulpraxis (5
Ustd.)
Einmal im Monat am Sonnabend 10.00
- 14. 00 Uhr Die
Schulferien für Mecklenburg-Vorpommern werden berücksichtigt. |
| Abschluss: |
Am Ende dieses Studiums erhält jeder
Teilnehmer eine Studienbescheinigung zur Vorlage beim
Gesundheitsamt.
Die HP-Kenntnisüberprüfung findet bei dem zuständigen
Gesundheitsamt statt.
In Mecklenburg-Vorpommern:
Gesundheitsamt Neustrelitz
Gesundheitsamt Stralsund
Prüfungstermine:
Die Heilpraktikerüberprüfungen werden im Frühjahr und im
Herbst nach Bedarf durchgeführt.
Prüfungsablauf:
GA Stralsund: 50 Multiple-choice-Fragen, davon 80% richtig
beantworten, mündl. 20 min.
Kosten:
Für die Überprüfung incl. Erteilung der Erlaubnis berechnen die
Gesundheitsämter
ca. 300,- €
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| Ausbildungskosten: |
Einschreibegebühr: 150,-
€
36
monatliche Raten: 203,- €
Bei Anmeldung bis 31.12.2007 beträgt die
monatliche Studiengebühr 165,- Euro !!! |
| Fachausbildungen: |
Auf Nachfrage organisieren wir
Fachausbildungen.
Die Preise dazu werden separat bekannt gegeben.
Für unsere Heilpraktiker-Anwärter wird für alle
Fachausbildungen
ein Rabatt
in Höhe von 20 % gewährt.
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| (Stand 1.12.2007) |
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